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Montag, 12 September 2016 11:32

Drakonisches Urteil - Ein Kommentar

Richter Gnadenlos hat zugeschlagen. Für ein Vergehen, für das selbst nur eine Geldstrafe kein Fehlurteil gewesen wäre, wurde Robin Plachy vier Wochen aus dem Verkehr gezogen...

Mit Siegfried Bippus wäre das nicht passiert, doch der etatmäßige Sportrichter ist zur Zeit krankheitsbedingt ausser Gefecht gesetzt. Bei ihm menschelt es nämlich und er hat ein Gespür für die Sorgen und Nöte von Vereinen und Spielern. Mit ihm wurden schon ganz andere Vorfälle in beiderseitigem Einvernehmen aus der Welt geschafft und wenn es dann halt eine Strafe setzte, die einfach sein mußte, gab es von TSV-Seite auch kein Lamentieren. Das verhält sich diesmal etwas anders, denn da wollte einfach jemand die Muskeln spielen lassen. Ganz nach dem Motto: Denen zeig ichs mal. Und das, obwohl der TSV Neckartailfingen ein Verein ist, der sich stark im Schiedsrichterwesen engagiert. Allein der Name Harald Kuhn spricht dafür Bände. 

Gewiss, die Sportrichter müssen den Schiribericht zur Urteilsfindung heranziehen. In diesem Fall hat man jedoch den Eindruck, dass die Stellungnahme des Vereins keinen Wert hat und eh nur beschönigt. Man wird quasi von vornherein in die Ecke der Lügner gestellt. Der Schiedsrichter, der bis auf zwei für den TSV fatale Abseitsentscheidungen eine vorzügliche Leistung bot, stand unter Beobachtung und mußte den Platzverweis natürlich rechtfertigen. Dennoch wäre eine andere Formulierung sicherlich auch möglich gewesen. Hätte Can Daler nun reingeschrieben, Robin Plachy versuchte dem Gegner den Kopf vom Hals zu schießen, so wäre der TSV sogar dagegen chancenlos gewesen und noch drakonischer bestraft worden.

Robin Plachy war der Meinung, dass ein Pfiff des Schiris das Ende einer für den TSV frustrierenden Partie bedeuten würde, denn aus einem 3:1 war in den letzten zehn Minuten ein 3:4 geworden. Per Dropkick wollte der Spieler aus Frust den Ball gegen die Werbebande donnern, dabei kreuzte ein Gegenspieler aus Versehen die Flugbahn und er wurde am Körper ohne Absicht getroffen. Hierfür einen bis dato unbescholtenen Fußballer mit einer Sperrstrafe von vier Wochen bzw. Spielen aus dem Verkehr zu ziehen, leistet diesem Sport einen Bärendienst.         

Gelesen 1800 mal Letzte Änderung am Montag, 12 September 2016 12:01
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